Wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen oder die Steuererklärung ausfüllen lassen

Das Ausfüllen der Steuererklärung bereitet Steuerpflichtigen immer wieder Mühe. Wenn indessen einige Punkte beachtet werden, kann man sich die Arbeit erleichtern. Empfehlenswert ist beispielsweise, eine Kopie der letzten Steuererklärung zur Hand zu nehmen.

Steuererklärung ausfüllen oder die Steuererklärung ausfüllen lassen

Die Steuererklärung ist mehr als eine Pflicht: Sie bietet die Möglichkeit, Ihr Einkommen und Vermögen so zu optimieren, dass Sie möglichst wenig Steuern bezahlen. Fällt Ihre Steuerrechnung höher aus als nötig? Haben Sie zulässige Abzüge nicht ausgeschöpft? Und wie erfolgreich sind Sie, wenn Sie mit den Steuerbehörden verhandeln müssen?

Steuererklärung selbst ausfüllen

Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnen, sollten Sie erst einmal alle Unterlagen zusammentragen. Es lohnt sich, eine Ablage (z. B. eine Box oder einen Ordner) zu schaffen, in der Sie über das Jahr hinweg schon einmal die Quittungen und Belege sammeln. Anfang des neuen Jahres erhalten Sie vom Arbeitgeber den Lohnausweis und von den Banken die Zinsbelege für das zurückliegende Jahr. Auch diese Dokumente können Sie in die Ablage geben. So haben Sie zur Steuererklärung bereits alle Unterlagen zusammen, ohne danach suchen zu müssen.

Vorteile, wenn Sie die Steuererklärung ausfüllen lassen

Es spricht viel dafür, Ihre Steuererklärung in die Hände von Profis zu legen: Die Experten vom BusinessCenter Zürichsee füllen Ihre Steuererklärung korrekt aus, prüfen Ihre definitive Steuerrechnung und verhandeln bei Bedarf mit Ihrem Steuerbeamten. So stellen wir sicher, dass Sie Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Schweizer Steuergesetze bestmöglich ausnutzen.

Benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung?

Die wichtigsten Punkte, die Sie beim Steuererklärung ausfüllen beachten müssen.

Abzüge

Die Steuergesetze lassen verschiedene Arten von Abzügen zu. Die Abzüge sowie deren Höhe sind von Kanton zu Kanton verschieden. Welche Kosten können konkret bei Ihnen abgezogen werden?

Wertschriften

Wer Wertschriften besitzt, muss die erwirtschafteten Zinsen und Dividenden als Einkommen versteuern. Das Ausfüllen des Wertschriftenverzeichnisses in der Steuererklärung und die Aufstellung der steuerbaren Erträge kann sehr kompliziert und zeitaufwändig sein – besonders wenn man viele Wertschriften besitzt und sie häufig umschichtet.

Weiterbildungen

Weiterbildungskosten sind steuerlich abziehbar. Als Weiterbildung gilt, wenn Steuerpflichtige ihre in der Grundausbildung erworbenen beruflichen Fähigkeiten und ihr Wissen dem aktuellen Stand der Entwicklungen anpassen, um den heutigen und zukünftigen Anforderungen im Berufsleben zu genügen.

Krankheit

Den grössten Teil der Kosten für Krankheit und Unfall übernehmen in der Regel Krankenkasse und Unfallversicherung. Wer in einem Jahr je nach Kanton mehr als 2 bis 5 Prozent seines steuerbaren Nettoeinkommens selber tragen muss, darf in der Steuererklärung den Betrag abziehen, der diesen Prozentsatz übersteigt. Vor allem wer hohe Zahnarztkosten oder hohe Selbstbehalte hat, sollte prüfen, ob er einen Teil davon in der Steuererklärung abziehen kann.

Spenden

Bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen darf man Spenden an gemeinnützige Institutionen im Umfang von bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens in Abzug bringen. Abzugsfähig sind allerdings nur Spenden an steuerbefreite Institutionen und Hilfswerke. Viele Kantone akzeptieren auch Abzüge von Beiträgen an Parteien und Gewerkschaften.

Versicherungen

Viele Versicherte fragen sich bei ihrer Steuererklärung, ob Sie auch Beiträge für Versicherungen von der Steuer absetzen können. Hier gilt die Unterscheidung zwischen Versicherungen für berufliche Risiken und Versicherungen für privates Risiko. Die jeweiligen Versicherungsbeiträge können je nach Kategorie entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

FAQ: Die häufigsten Fragen und Antworten rund ums Ausfüllen der Steuerklärung

Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, haben wir eine Checkliste erstellt. Diese können Sie einerseits für sich selbst nutzen oder um die Daten zu sammeln, welche wir für das Erstellen Ihrer Steuererklärung benötigen. Hier geht’s zur Checkliste.

Die Kosten sind von Ihrer Situation abhängig. Wir unterscheiden zwischen einer Steuererklärung für einen Einzelverdiener (CHF 149.00) und Doppelverdiener bzw. Ehepaar (CHF 199.00). Hier geht’s zum Angebot

Die Steuerverwaltung wird eine Einschätzung vornehmen und die Faktoren vermutlich höher einschätzen, als diese wirklich sind. Zudem riskieren Sie eine Busse.

Weiter besteht die Gefahr, dass Sie wesentlich mehr Steuern bezahlen müssen, als es eigentlich nötig wäre. Wir empfehlen, auf jeden Fall eine korrekte Steuererklärung einzureichen!

Haben Sie Ihren Wohnsitz innerhalb des Kantons gewechselt, so bezahlen Sie Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Zuzugsgemeinde. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen  Kanton verlegt, dann werden Sie für das ganze Jahr vom „neuen“ Kanton besteuert. Entscheidend ist Ihr Wohnsitz per 31.12.!

Haben sich Ihre Einkünfte im laufenden Steuerjahr erheblich verändert, so können Sie beim Gemeindesteueramt eine angepasste Steuerrechnung anfordern.

Was viele nicht wissen: Am meisten Steuern sparen Sie vor allem dann, wenn Sie eine von A bis Z korrekte Steuererklärung einreichen. Haben Sie an alle Abzüge gedacht, so ist das bereits die halbe Miete. Sprechen Sie für weiteres Sparpotential am besten mit uns! Unsere Erstberatung per Telefon oder per Mail sind für Sie kostenlos.

Ja, auch wenn Ihre Liegenschaft bereits im Ausland besteuert wird, ist diese in der Schweizer Steuererklärung festzuhalten. Vermögen und Ertrag aus der Liegenschaft werden bei der Veranlagung satzbestimmend berücksichtigt.

Im Jahr der Heirat werden Sie bereits gemeinsam besteuert. Entscheidend ist der Zivilstand per Ende Jahr.

Besitzen Sie Kryptowährungen als Vermögen, so deklarieren Sie diese im Wertschriftenverzeichnis. Die Kursliste der eidg. Steuerverwaltung gibt Auskunft über die Steuerwerte der wichtigsten Kryptowährungen.

Kein Problem! Unsere Erstberatung per Telefon oder per Mail sind für Sie kostenlos. Kontaktieren Sie uns ungeniert.